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Grundlegende Informationen zu Scheidungen

Um sich scheiden lassen zu können, müssen Eheleute erst einmal 1 Jahr voneinander getrennt leben. Dann kann der Scheidungsantrag eingereicht werden.

Das Scheidungsverfahren an sich dauert dann einige Monate, da in der Regel der Versorgungsausgleich mitgeregelt wird. Dieser betrifft die Teilung der Rentenanwartschaften, die beide Eheleute in der Ehezeit angesammelt haben. Das Gericht verschickt nach Eingang des Scheidungsantrags einen Fragebogen. Es holt dann die Auskünfte der Versorgungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung) ein. Wenn alle Auskünfte vorliegen, bestimmt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung. Das ist dann der Scheidungstermin.

Wenn es nur um die reine Ehescheidung geht, kann man von einer durchschnittlichen Dauer des Ehescheidungsverfahrens von ca. 4-8 Monaten ausgehen.

Wenn einer der Ehegatten aber noch weitere Streitpunkte geregelt haben möchte (z.B. nachehelicher Unterhalt oder Zugewinn), kann es deutlich länger dauern, da dann die Scheidung erst stattfindet, wenn über alles entschieden werden kann.

Scheidungsfolgesachen

Im Scheidungsverfahren führt das Gericht von Amts wegen außer der Scheidung nur den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durch. Über die weiteren Scheidungsfolgen (so genannte Folgesachen) entscheidet das Gericht nur auf besonderen Antrag. Scheidungsfolgen wären zum Beispiel:

5
Ehegattenunterhalt
5
Umgang mit den Kindern
5
Aufteilung des Hausrats

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