Familienrecht
Das Familienrecht umfasst viele Teilgebiete. Das Wichtigste habe ich für Sie zusammengefasst:
Trennung und Scheidung
einschließlich Scheidung zwischen Eheleuten unterschiedlicher Nationalität
Sorgerecht
einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrecht und Kindesherausgabe
Umgangs- und Besuchsrecht
mit Kindern sowie Kindschaftsrecht und Wechselmodell
Unterhalt
Ehegattenunterhalt in Form von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt
Kindesunterhalt
Unterhalt in jeder Form, wie Kindesunterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder
Hausratsteilung
Ehewohnung und Wohnungszuweisung
einschließlich Klärung mietrechtlicher Fragen bei Trennung
Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
Renten- und Versorgungsausgleich
Warum lieber direkt zur Fachanwältin?
Lassen Sie Ihre Augen auch beim Hausarzt lasern? Sicher nicht, sondern Sie gehen zum Experten. Genauso verhält es sich mit einer Fachanwaltschaft. Um Fachanwalt für ein Gebiet zu werden, muss ein niedergelassener Rechtsanwalt eine Fortbildung von 120 Stunden mit einer abschließenden Prüfung absolvieren. Weiterhin muss nachgewiesen werden, dass man bis zu 120 Fälle im entsprechenden Fachgebiet bearbeitet hat. Jährlich sind 15 Fortbildungsstunden vor der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Im Verfahren bietet Ihnen diese Kompetenz den Vorteil einer fundierten Sachkenntnis nach aktueller Rechtslage.
Vorsorgende Rechtspflege im Familienrecht
Ehevertrag, Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten
Wie kann ich Ihnen helfen?
Nutzen Sie gerne das Kontaktformular, oder rufen Sie an. Ich melde mich möglichst noch am selben Tag bei Ihnen.
Anschrift
Kanzlei Teller-Lux
Wilhelmstraße 24
58511 Lüdenscheid
Telefon & Fax
0 23 51 - 379 69 79