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Familienrecht

Das Familienrecht umfasst viele Teilgebiete. Das Wichtigste habe ich für Sie zusammengefasst:

Trennung und Scheidung

einschließlich Scheidung zwischen Eheleuten unterschiedlicher Nationalität

Sorgerecht

einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrecht und Kindesherausgabe

Umgangs- und Besuchsrecht

mit Kindern sowie Kindschaftsrecht und Wechselmodell

Unterhalt

Ehegattenunterhalt in Form von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt

Kindesunterhalt

Unterhalt in jeder Form, wie Kindesunterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder

Hausratsteilung

Ehewohnung und Wohnungszuweisung

einschließlich Klärung mietrechtlicher Fragen bei Trennung

Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung

Renten- und Versorgungsausgleich

Warum lieber direkt zur Fachanwältin?

Lassen Sie Ihre Augen auch beim Hausarzt lasern? Sicher nicht, sondern Sie gehen zum Experten. Genauso verhält es sich mit einer Fachanwaltschaft. Um Fachanwalt für ein Gebiet zu werden, muss ein niedergelassener Rechtsanwalt eine Fortbildung von 120 Stunden mit einer abschließenden Prüfung absolvieren. Weiterhin muss nachgewiesen werden, dass man bis zu 120 Fälle im entsprechenden Fachgebiet bearbeitet hat. Jährlich sind 15 Fortbildungsstunden vor der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Im Verfahren bietet Ihnen diese Kompetenz den Vorteil einer fundierten Sachkenntnis nach aktueller Rechtslage.

Vorsorgende Rechtspflege im Familienrecht

Ehevertrag, Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten

Wie kann ich Ihnen helfen?

Nutzen Sie gerne das Kontaktformular, oder rufen Sie an. Ich melde mich möglichst noch am selben Tag bei Ihnen.

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