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Medizinrecht

Wenn Sie der Meinung sind, bei Ihnen sei ein Behandlungsfehler, Aufklärungs- oder Kunstfehler geschehen oder man habe Ihnen falsche Medikamente verordnet, benötigen Sie die Unterstützung eines Fachanwalts für Medizinrecht. Ich biete Ihnen hier qualifizierte bundesweite Hilfe an.

Nach einem ärztlichen Behandlungsfehler bzw. Aufklärungsfehler sollten Sie so früh wie möglich den Rat eines spezialisierten Anwalts einholen, weil sonst die Gefahr besteht, die Durchsetzung von Schadensersatz-, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Verdienstausfallschäden, Medikamentenkosten zu vereiteln. Diese Ansprüche unterliegen strengen Verjährungsvorschriften. Die Frage, welche Maßnahme nach einem vermuteten Behandlungsfehler bzw. Aufklärungsfehler in Ihrem speziellen Fall zu ergreifen ist, sollte unbedingt einem Fachmann überlassen werden. Zu denken ist hier insbesondere an ein Verfahren vor einer ärztlichen Schlichtungsstelle, ein Privatgutachten, direkte Verhandlungen mit einer Haftpflichtversicherung des Arztes oder Krankenhausträgers, oder ob nach Ablehnung der Regulierung umgehend eine Klage vor dem zuständigen Gericht angestrebt werden sollte, um Nachteile auf Ihrer Seite zu vermeiden.

Im Bereich des Medizinrechts bzw. Arzthaftungsrechts bin ich insbesondere in folgenden Gebieten tätig:

  • Arzthaftung
  • Krankenhaushaftung
  • Aufklärungsfehler
  • Pflegeschäden
  • Geburtsschaden
  • Behandlungsfehler
  • Zahnarzthaftung
  • Arzthaftung in der Gynäkologie
  • Schwerbehinderung
  • Erwerbsunfähigkeitsrente

Ersteinschätzung

Um die Ihnen zustehenden vielfältigen Schadensersatzansprüche wie Schmerzensgeld, zusätzliche Pflegekosten, Haushaltsführungskosten, Verdienstausfallkosten, Fahrtkosten – eventuell auch Rentenansprüche – durchzusetzen bzw. zu sichern, senden Sie mir Ihre unverbindliche Anfrage und schildern Sie mir Ihren Fall. Sie erhalten dann innerhalb von 24 Stunden meine Einschätzung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. Auf Grundlage dieser ersten Einschätzung ist es Ihnen dann möglich, über die weiteren notwendigen Schritte zu entscheiden.

Bitte leiten Sie mir Ihre Anfrage per E-Mail oder über das Kontaktformular zu. Sie können gerne auch den Fragebogen zum Medizinrecht unter dem Punkt Downloads ausfüllen und übersenden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Nutzen Sie gerne das Kontaktformular, oder rufen Sie an. Ich melde mich möglichst noch am selben Tag bei Ihnen.

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